Der Fall: 2 Arbeitgeber in der Privatwirtschaft fassten den Entschluss, einen von ihnen gemeinschaftlich geführten Betrieb stillzulegen, und kündigten daher allen Mitarbeitenden. Der Betriebsrat versandte daraufhin eine E-Mail an die Anwälte der Kolleg*innen, die gegen die Kündigung geklagt hatten. Mit dieser E-Mail wurde unter anderem eine große Datenmenge (mehr als 150 MB) zur Verfügung gestellt, die der Betriebsrat über bestimmte Mitglieder systematisch gesammelt hatte. Dabei ging es auch um nicht anonymisierte Listen von Kolleg*innen mit personenbezogenen Daten wie Tätigkeit, Entgeltgruppe usw. sowie Bescheinigungen über schwangere Mitarbeiterinnen.
WICHTIGE URTEILE
Warnendes Beispiel: Auflösung des Betriebsrats nach Verstoß gegen Datenschutz
Der Datenschutz ist nicht nur ein Instrument, das Ihre Kolleg*innen schützt und Ihnen als MAV Mitwirkungsrechte einräumt. Sie müssen auch aufpassen, dass Sie nicht selbst gegen den Datenschutz verstoßen. Das Schicksal eines Betriebsrats kann als warnendes Beispiel dienen.