IHRE FRAGE AUS DER PRAXIS

Wann wirkt eine Betriebsvereinbarung nach?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Friederike Becker-Lerchner

16.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage:

Wir haben mit unserem Arbeitgeber bereits vor längerer Zeit eine Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeitkonten abgeschlossen. Nun möchte er das Thema neu regeln und eine neue Vereinbarung zu dem Thema mit uns schließen. Wir sind damit nicht einverstanden, weil wir und unsere Kolleginnen und Kollegen uns nach den bisherigen Ankündigungen verschlechtern würden. Uns interessiert deshalb: Müssen wir uns auf schlechtere Bedingungen einlassen?

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