So hat der Vorsitzende die Mitglieder des Personalrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden. Für eine wirksame Beschlussfassung müssen bei der Abstimmung mindestens die Hälfte der Mitglieder der Personalvertretung anwesend sein. Für ordentliche Mitglieder, die (zeitweilig) verhindert sind, zählen die anwesenden Ersatzmitglieder. Die Anwesenheit muss zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gegeben sein.
AMTSFÜHRUNG
Wann sind Sie beschlussfähig?
Wann ist ein Personalrat beschlussfähig? Eine sehr wichtige Frage, denn nur ein beschlussfähiger Personalrat kann rechtswirksame Beschlüsse fassen. Für Ihre Beschlüsse benötigen Sie die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Damit Sie überhaupt einen wirksamen Beschluss fassen können, muss eine Personalratssitzung vorschriftsgemäß anberaumt worden sein.