Betriebsratsarbeit ist unentgeltliches Ehrenamt – bitte was?
Nach § 37 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) führen die Mitglieder des Betriebsrats ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. Ehrenamtliche Arbeit kennen Sie möglicherweise aus Vereinen und politischen Parteien. Das Ehrenamt im Betriebsrat ist aber wegen des Bezugs zum Arbeitsverhältnis etwas anderes als die ehrenamtliche Tätigkeit, die Sie nach Ihrer Arbeitszeit in Ihrer Freizeit ausüben (Bundesarbeitsgericht (BAG), 18.01.2017, Az. 7 AZR 224/15). Das führt z. B. dazu, dass das Arbeitszeitgesetz Auswirkungen auf die Betriebsratstätigkeit hat.