SCHWERPUNKTTHEMA

Wann Sie Ihre Betriebsratsaufgaben wahrnehmen müssen – und welche Zeiten vergütet werden

Betriebsratsarbeit ist in erster Linie erst mal eines: Arbeit. Obwohl sie mehr als sinnvoll und für viele Betriebsratsmitglieder sehr sinnstiftend ist, führt sie auch zu Belastungen. Und natürlich ist Betriebsratsarbeit auch mit großer Verantwortung für Ihre Kolleginnen und Kollegen verbunden. Grund genug, um sich einmal mit dem Thema Arbeit im Betriebsrat und Arbeitszeit zu beschäftigen.

Friederike Becker-Lerchner

01.04.2025 · 5 Min Lesezeit

Betriebsratsarbeit ist unentgeltliches Ehrenamt – bitte was?

Nach § 37 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) führen die Mitglieder des Betriebsrats ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. Ehrenamtliche Arbeit kennen Sie möglicherweise aus Vereinen und politischen Parteien. Das Ehrenamt im Betriebsrat ist aber wegen des Bezugs zum Arbeitsverhältnis etwas anderes als die ehrenamtliche Tätigkeit, die Sie nach Ihrer Arbeitszeit in Ihrer Freizeit ausüben (Bundesarbeitsgericht (BAG), 18.01.2017, Az. 7 AZR 224/15). Das führt z. B. dazu, dass das Arbeitszeitgesetz Auswirkungen auf die Betriebsratstätigkeit hat.

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