Stellen Sie bei sich – auch nach der Lektüre dieser Themenausgabe – im Hinblick auf Ihre Rechte als Schwerbehindertenvertretung noch Wissenslücken fest? Dann sollten Sie sich so bald wie möglich um eine Schulung kümmern. Ihr Anspruch darauf resultiert aus § 179 Abs. 8 SGB IX. Lassen Sie sich diesen nicht vom Arbeitgeber ausreden und lassen Sie sich vor allem nicht vertrösten. Auch Ihr Stellvertreter darf übrigens erforderliche Fortbildungen beanspruchen.
Sie haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob eine Schulungsmaßnahme erforderlich ist. Nur dann muss Ihnen der Arbeitgeber die Fortbildung bezahlen.
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- Sie erhalten Impulse, Anregungen und Lösungswege für die Herausforderungen in Ihrem Amt als SBV.
- „Die SchwerBehindertenVertretung“ zeigt Ihnen, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten Sie als SBV konkret haben und wie Sie diese umsetzen.
