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Wann schwerbehinderte Bewerber nicht berücksichtigt werden müssen

Die öffentliche Verwaltung muss schwerbehinderte Bewerber bei Einstellungsverfahren stets einladen. Das ist in der freien Wirtschaft anders. Doch genau deshalb ist dieser Fall so besonders: Hier musste noch nicht einmal in der öffentlichen Verwaltung der Bewerber eingeladen werden – aus einem besonderen Grund. Und das gilt dann natürlich auch in Ihrem Betrieb oder Ihrer Behörde (Landesarbeitsgericht, Hamm, Urt. v. 6.8.2024, Az. 6 SLa 257/24).

Arno Schrader

21.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein 67-jähriger Mann mit Schwerbehinderten-Status bewarb sich im Jahr 2023 auf eine Stelle als Sachbearbeiter in der Verwaltung eines kommunalen Arbeitgebers. Der Arbeitgeber sagte ihm ab, da der Mann die Regelaltersgrenze bereits überschritten hatte. Der Arbeitgeber wies in darauf hin, dass er im Sinne der Generationsgerechtigkeit hier eine 20 Jahre jüngere Frau einladen und einstellen durfte. Schließlich sei es sein Ziel, jüngeres Personal zu fördern.

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