Der Fall:
Ein 67-jähriger Mann mit Schwerbehinderten-Status bewarb sich im Jahr 2023 auf eine Stelle als Sachbearbeiter in der Verwaltung eines kommunalen Arbeitgebers. Der Arbeitgeber sagte ihm ab, da er bereits die Regelaltersgrenze überschritten hatte. In der Stellenanzeige war angegeben, dass Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber wies den abgelehnten Bewerber darauf hin, dass er im Sinne der Generationengerechtigkeit eine 20 Jahre jüngere Frau einladen und einstellen durfte. Schließlich sei es sein Ziel, jüngeres Personal zu fördern.