RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Wann nicht genommene Pausen als bezahlte Überstunden gelten
Das kommt gerade bei Ärzten in Krankenhäusern immer wieder vor: Wegen zu hoher Arbeitsbelastung verzichten sie auf ihre Pause. Das ist bereits schlimm genug. Denn in den meisten Fällen werden sie sie dringend benötigen. Doch was passiert, wenn die Pausen in so einem Fall auch noch von der Arbeitszeit abgezogen werden? Darauf findet die folgende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts eine Antwort (BAG, 12.2.2025, Az. 5 AZR 51/24). Dabei stärken die Richter die Rechte Teilzeitbeschäftigter.
Friederike Becker-Lerchner
02.02.2026
·
3 Min Lesezeit
Arbeitnehmerin sagt, keine Pause gemacht zu haben
Die Arbeitnehmerin, eine Ärztin in einer Klinik, arbeitete 30 Wochenstunden bei ihrem Arbeitgeber. Sie wurde im Dienstplan regelmäßig von Montag bis Freitag je 6 Stunden von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr eingeteilt. Meistens arbeitete sie jedoch länger. Zudem hätte sie entsprechend des Arbeitszeitgesetzes 30 Minuten Pause einlegen müssen (§ 4 ArbZG).
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