IHRE FRAGE

Wann muss unseren Kolleginnen und Kollegen der Dienstplan spätestens vorliegen?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Friederike Becker-Lerchner

01.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage:

Wir sind ein Betrieb in der Pflege. Unsere Kolleginnen und Kollegen arbeiten Schicht. Unser Arbeitgeber erstellt den Dienstplan auf Basis einer Betriebsvereinbarung. Danach erfragt unser Arbeitgeber zunächst die Wünsche der Betroffenen und erstellt 4 Wochen im Voraus einen entsprechenden Dienstplan. In diesem Dienstplan sind Änderungen seitens des Dienstplanerstellers vorbehalten. Wir möchten uns nun auf eine neue Betriebsvereinbarung einigen, die unsere Kolleginnen und Kollegen insofern besserstellt, als sie früher unterrichtet werden sollen. Wie ist die Rechtslage?

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!