Frage:
Wir sind ein Betrieb in der Pflege. Unsere Kolleginnen und Kollegen arbeiten Schicht. Unser Arbeitgeber erstellt den Dienstplan auf Basis einer Betriebsvereinbarung. Danach erfragt unser Arbeitgeber zunächst die Wünsche der Betroffenen und erstellt 4 Wochen im Voraus einen entsprechenden Dienstplan. In diesem Dienstplan sind Änderungen seitens des Dienstplanerstellers vorbehalten. Wir möchten uns nun auf eine neue Betriebsvereinbarung einigen, die unsere Kolleginnen und Kollegen insofern besserstellt, als sie früher unterrichtet werden sollen. Wie ist die Rechtslage?