ZUM SCHLUSS

Wann muss die Unfallanzeige gestellt werden?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Brigitte Ganzmann

18.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Leserfrage:

„In unserem Betrieb kam es zu einem Arbeitsunfall, bei dem ein Kollege ins Krankenhaus eingeliefert wurde und dort über 2 Wochen lag. Während der anschließenden Reha kam die Frage auf, ob unser Arbeitgeber eine Unfallanzeige gestellt hat, da unsere Sifa bereits längere Zeit krank war. Nun kam bei uns die Frage als Betriebsrat auf, ob unser Arbeitgeber hier zum Nachteil des Kollegen gehandelt hat. Inzwischen ist der Unfall gemeldet, wir als Gremium möchten eine solche Situation künftig vermeiden!“

Antwort:

Bei einem meldepflichtigen Arbeitsunfall, wie in Ihrem Fall mit einer stationären Krankenhausbehandlung, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntwerden des Unfalls, eine Unfallanzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger (z. B. die Berufsgenossenschaft) sowie an die zuständige Arbeitsschutzbehörde zu übermitteln (§ 193 Abs. 4 SGB VII).

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!