Der Fall: Ein Polizeibeamter war über einen sehr langen Zeitraum – fast durchgehend von Mai 2023 bis November 2024 und dann erneut – nur für den Innendienst einsatzfähig. Dies belegte er durch verschiedene privatärztliche Atteste. Eines dieser Atteste nannte als Grund ein „Impingement-Syndrom“ der Schulter.
BEAMTENRECHT
Wann mangelnde Information die Untersuchung Ihrer Kollegen beim Amtsarzt rechtfertigt
In den letzten Wochen wurde intensiv über die hohe Zahl von Arbeitsunfähigkeitstagen in Deutschland diskutiert. Das Problem besteht nicht nur in der Privatwirtschaft, sondern auch im öffentlichen Dienst. Allerdings steht hier dann auch schnell noch die Frage der Dienstunfähigkeit und die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung im Raum. Ein aktueller Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster gibt hierzu wichtigen Input, den Sie für die Beratung betroffener Beamtinnen und Beamter kennen sollten (9.1.2026, Az. 6 B 1370/25).