Kosten

Wann Kosten der Betriebsratsarbeit erforderlich sind und der Arbeitgeber sie übernehmen muss

Das Betriebsverfassungsgesetz ist eindeutig: Die erforderlichen Kosten der Betriebsratsarbeit hat der Arbeitgeber zu tragen. Die Frage, welche Kosten des Betriebsrats tatsächlich erforderlich sind, wird zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern aber oft sehr unterschiedlich bewertet. Damit Sie auf drei wichtige Streitfälle vorbereitet sind, finden Sie hier die jeweils wesentlichen Argumente.

Friederike Becker-Lerchner

04.10.2024 · 6 Min Lesezeit

Betriebsratsarbeit kostet Geld. Bei aktiven Betriebsräten und/oder größeren Betrieben kann dies für den Arbeitgeber erhebliche Kosten mit sich bringen. Zum einen verkennen Arbeitgeber aber oft, dass eine gute Betriebsratsarbeit auch erhebliche Vorteile für den Betrieb mit sich bringt. Sie sollten den Betriebsrat also nicht nur unter Kostengesichtspunkten betrachten. Außerdem hat der Gesetzgeber die Frage der Kostentragung eindeutig geregelt.

§ 40 BetrVG: Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats

(1) Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.

(2) Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat der Arbeitgeber in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen.

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