PRAXISWISSEN
Wann Kollegen einen Teilzeitanspruch geltend machen können
Will einer Ihrer Kollegen seine Arbeitszeit reduzieren, kann er dies auf Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (§ 8 TzBfG) tun. Damit Sie wissen, wann Ihre Kolleginnen und Kollegen einen Anspruch auf Teilzeit haben, lesen Sie im Folgenden, an welche Voraussetzungen der Anspruch gebunden ist.
Friederike Becker-Lerchner
31.03.2025
·
2 Min Lesezeit
1. Arbeitsverhältnis muss seit mehr als 6 Monaten bestehen
Die erste Hürde für den Teilzeitwunsch einer Kollegin bzw. eines Kollegen ist deren bzw. dessen bisherige Beschäftigungsdauer im Betrieb. Denn derjenige, der eine Beschäftigung in Teilzeitarbeit wünscht, muss mindestens seit über 6 Monaten bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein (§ 8 Abs. 1 TzBfG).
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