Mitarbeitende haben ein Recht auf Ablehnung, wenn gesundheitliche Gründe, technische Einschränkungen oder die Erfüllung dienstlicher Aufgaben entgegenstehen.
HÄTTEN SIE’S GEWUSST?
Wann können Mitarbeitende Homeoffice ablehnen – und was bedeutet das für Sie als Personalrat?
Viele Beschäftigte nehmen an, dass Homeoffice auf Anordnung des Dienstherrn jederzeit möglich ist. Tatsächlich ist dies nicht der Fall. Sowohl das Arbeitszeitgesetz als auch individuelle Arbeitsverträge setzen Grenzen.