BEAMTENRECHT

Wann ist eine neue Ernennung zum Beamten bei einer Versetzung nötig?

Eine Versetzung in ein anderes Bundesland kann für Beamte und Beamtinnen durchaus attraktiv sein. Allerdings kann das auch dazu führen, dass eine neue Ernennung zum Beamten erforderlich ist. Eventuell ändert sich sogar die Besoldungsgruppe. Als Personalrat sollten Sie die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen vom 7.3.2025 (Az. 2 B 221/24) kennen, damit Sie Kolleginnen und Kollegen auf Fallstricke aufmerksam machen können.

Maria Markatou

11.07.2025 · 2 Min Lesezeit

Studienrätin oder Oberstudienrätin: Das ist hier die Frage

Der Fall: Eine Lehrerin war seit 2002 Studienrätin auf Lebenszeit (A 13) und wurde später zur Oberstudienrätin (A 14) ernannt. Sie bewarb sich aus persönlichen Gründen um eine Versetzung in den Freistaat Sachsen. Dort wurde ihr angeboten, an einem beruflichen Schulzentrum als Studienrätin (A 13) eingesetzt zu werden. Nachdem sie per E-Mail mitgeteilt hatte, dass sie das Angebot inklusive der Einstufung in A 13 annehmen würde, beantragte der Freistaat Sachsen bei ihrem bisherigen Dienstherrn die Versetzung.

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