Studienrätin oder Oberstudienrätin: Das ist hier die Frage
Der Fall: Eine Lehrerin war seit 2002 Studienrätin auf Lebenszeit (A 13) und wurde später zur Oberstudienrätin (A 14) ernannt. Sie bewarb sich aus persönlichen Gründen um eine Versetzung in den Freistaat Sachsen. Dort wurde ihr angeboten, an einem beruflichen Schulzentrum als Studienrätin (A 13) eingesetzt zu werden. Nachdem sie per E-Mail mitgeteilt hatte, dass sie das Angebot inklusive der Einstufung in A 13 annehmen würde, beantragte der Freistaat Sachsen bei ihrem bisherigen Dienstherrn die Versetzung.