Wie soll sich der Personalrat verhalten?
Maria Markatou: Verhinderung ist Verhinderung
Sie handeln ganz richtig: Ist ein Mitglied des Personalrats verhindert, rückt ein Ersatzmitglied nach. Verhindert ist ein Mitglied des Personalrats so lange, bis es sich beim Vorsitzenden als wieder einsatzbereit zurückmeldet. Also: Solange Sie von der Abwesenheit eines verhinderten Personalratsmitglieds ausgehen, nimmt das Ersatzmitglied an den Sitzungen teil. Ihr Kollege kann deshalb keine Beschlüsse anfechten, die mithilfe des Ersatzmitglieds ordnungsgemäß gefasst worden sind. Anders wäre es nur, wenn er den Personalratsvorsitzenden vor der Sitzung z. B. angerufen hätte, um ihm mitzuteilen, dass er es pünktlich zur Sitzung schafft.
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