SCHWERPUNKTTHEMA
Wann Ihre Kolleginnen und Kollegen Sonderurlaub verlangen können
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wünschen sich in bestimmten Situationen zusätzlich zu ihrem Erholungsurlaub weitere Möglichkeiten, freigestellt zu werden, sogenannten Sonderurlaub. Einen Anspruch darauf haben die wenigsten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In welchen Fällen ein Anspruch besteht, ist u. U. nicht auf Anhieb klar. Im Folgenden lesen Sie deshalb, welche Regelungen zur bezahlten Freistellung bestehen und wie Sie für klare Vereinbarungen sorgen können.
Friederike Becker-Lerchner
02.05.2025
·
5 Min Lesezeit
Was Sonderurlaub ist
Unter Urlaub werden im allgemeinen Sprachgebrauch alle Zeiten verstanden, in denen Sie und Ihre Kollegen von der Arbeitspflicht befreit sind. Allerdings wird im Arbeitsrecht zwischen dem Erholungsurlaub und sonstigen Freistellungen unterschieden. Im Hinblick auf die sonstigen Freistellungen wird zudem danach differenziert, ob es sich um eine Freistellung mit oder ohne Entgeltfortzahlung handelt. Eine bezahlte Freistellung kommt nur ausnahmsweise in Betracht.
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