Der Fall: Es ging um einen verbeamteten Studienrat. Er arbeitete nebenbei als Fitnesstrainer. Während dieser außerdienstlichen Tätigkeit hatte er eine ehemalige Trainingsklientin in einem Fitnessstudio zu sexuellen Handlungen genötigt. Er lockte sie unter einem Vorwand in einen abgesperrten Bereich, hielt sie fest und führte gegen ihren wiederholt geäußerten Willen sexuelle Handlungen an ihr und sich selbst durch.
BEAMTENRECHT
Wann Ihre Kollegen wegen einer außerdienstlichen Straftat aus dem Dienst entfernt werden können
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Bremen (12.9.2025, Az. 8 K 539/25) unterstreicht einen wichtigen Unterschied zwischen Beamtenrecht und Arbeitsrecht in der freien Wirtschaft: Auch schwerwiegendes privates Fehlverhalten kann zum endgültigen Verlust des Beamtenstatus führen. Als Personalrat sollten Sie dieses Urteil kennen, um die verbeamteten Kollegen korrekt beraten und die Grenzen des Disziplinarrechts realistisch einschätzen zu können.