Der Fall: Eine Bundesbehörde hatte entschieden, ein komplettes Sachgebiet an einem Standort zu schließen. Die dort tätigen Beschäftigten sollten auf andere Referate und Sachgebiete verteilt werden. Unter ihnen befanden sich auch schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen. Der Arbeitgeber informierte die Schwerbehindertenvertretung über die beabsichtigten Umsetzungen und legte die dafür relevanten Daten zu allen betroffenen Personen vor, damit diese ihre gesetzlichen Beteiligungsrechte wahrnehmen konnte.
Die Schwerbehindertenvertretung klagte
Damit gab sich die Schwerbehindertenvertretung jedoch nicht zufrieden. Sie stellte insgesamt 24 Anträge und verlangte weitergehende Informationen. Neben Details zu den aktuellen Umsetzungen wollte sie auch Unterlagen aus der Vorgeschichte der Beschäftigten einsehen. Sie forderte unter anderem frühere Gerichtsverfahren, Angaben zur Eingruppierung, Unterlagen aus dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sowie Informationen zu in der Vergangenheit aufgetretenen Konflikten mit Vorgesetzten.