Urteile und Recht
Wann Ihr Arbeitgeber Sie als Schwerbehindertenvertretung anhören muss
Ihr Arbeitgeber hat den Betriebs- oder Personalrat umfassend zu informieren und anzuhören. Darüber hinaus muss er auch Sie als Schwerbehindertenvertretung vor jeder betriebsbedingten Kündigung beteiligen. Ein wichtiges Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zeigt, zu welchem Zeitpunkt Ihre Anhörung erfolgen muss und welche Reihenfolge es in den Anhörungen und Beteiligungen gibt (Urt. v. 13.12.2018, Az. 2 AZR 378/18).
Arno Schrader
17.06.2025
·
2 Min Lesezeit
Der Fall
In dem entschiedenen Fall wollte ein Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer eine Änderungskündigung aussprechen. Dabei handelte es sich um eine Kündigung mit gleichzeitigem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu veränderten Bedingungen fortzuführen. Der Arbeitnehmer kann dieses Angebot annehmen oder sich dagegen wehren, etwa durch eine Kündigungsschutzklage.
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