AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Wann Ihr Arbeitgeber eingreifen muss

Rauchen schadet der Gesundheit. Deshalb müssen Arbeitgeber den Schutz der nichtrauchenden Belegschaft sicherstellen. Das hat dazu geführt, dass das Rauchen heutzutage eigentlich in den Räumen überall untersagt ist; lediglich auf dem Betriebsgelände gibt es meist noch extra ausgewiesene Raucherinseln oder Bereiche, wo geraucht werden darf. Einige Kolleginnen und Kollegen fühlen sich auch davon belästigt. Gegen das Rauchen im Freien muss Ihr Arbeitgeber allerdings in der Regel nicht vorgehen (Landesarbeitsgericht Köln, 5.12.2024, Az. 6 SLa 73/24).

Friederike Becker-Lerchner

02.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Arbeitnehmer verlangt rauchfreien Arbeitsplatz

Der Fall: In einem Pizza-Restaurant gab es ein Rauchverbot in den Betriebsräumen, aber nicht im Treppenhaus. Als einige Beschäftigte im Treppenhaus rauchten, versuchte ein Kollege vor Gericht einen rauchfreien Arbeitsplatz einzuklagen. Der Arbeitgeber reagierte mit einem Rauchverbot und brachte dort einen entsprechenden Aushang an. Der Arbeitnehmer verfolgte seine Klage allerdings dennoch weiter. Dabei beschwerte er sich darüber, dass die Kollegen jetzt vor der geöffneten Hintertür rauchen, von wo der Zigarettenrauch an seinen Arbeitsplatz ziehe. Dem hielt der Arbeitgeber entgegen, dass das nicht stimme. Von der Hintertür könne kein Rauch an den Arbeitsplatz des Mitarbeiters ziehen.

Arbeitgeber hat alles Erforderliche getan

Die Entscheidung: Der Arbeitnehmer hatte keinen Erfolg mit seiner Klage. Das Gericht entschied, dass der Arbeitgeber alles in seiner Macht Stehende getan hatte, um eine Rauchbelästigung auszuschließen. Das Gericht stellte insoweit grundsätzlich klar, dass der Arbeitgeber verpflichtet sei, Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen vor Zigarettenrauch am Arbeitsplatz zu schützen (§ 5 ArbStättV). Der Arbeitnehmer habe jedoch nicht bewiesen, dass es Rauch an seinem Arbeitsplatz gab. Hierzu hätte er, nachdem der Arbeitgeber das bestritten hatte, beispielsweise Zeugen nennen können.

Achtung: Es reicht, wenn Ihr Arbeitgeber Rauchverbote im erforderlichen Umfang verhängt.

Ihr Arbeitgeber hat einen rauchfreien Arbeitsplatz zu gewährleisten. Diese Pflicht ist erfüllt, wenn geeignete Maßnahmen wie Rauchverbote erlassen und durchgesetzt werden.

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Ich publiziere seit über 20 Jahren im Bereich Arbeitsrecht. Seit 2005 unterstütze ich Betriebsräte in ganz Deutschland Monat für Monat bei ihren fachlichen Herausforderungen. Darüber hinaus bin ich als Rechtsanwältin, […]

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