AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Wann Ihr Arbeitgeber eingreifen muss

Rauchen schadet der Gesundheit. Deshalb müssen Arbeitgeber den Schutz der nichtrauchenden Belegschaft sicherstellen. Das hat dazu geführt, dass das Rauchen heutzutage eigentlich in den Räumen überall untersagt ist; lediglich auf dem Betriebsgelände gibt es meist noch extra ausgewiesene Raucherinseln oder Bereiche, wo geraucht werden darf. Einige Kolleginnen und Kollegen fühlen sich auch davon belästigt. Gegen das Rauchen im Freien muss Ihr Arbeitgeber allerdings in der Regel nicht vorgehen (Landesarbeitsgericht Köln, 5.12.2024, Az. 6 SLa 73/24).

Friederike Becker-Lerchner

02.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Arbeitnehmer verlangt rauchfreien Arbeitsplatz

Der Fall: In einem Pizza-Restaurant gab es ein Rauchverbot in den Betriebsräumen, aber nicht im Treppenhaus. Als einige Beschäftigte im Treppenhaus rauchten, versuchte ein Kollege vor Gericht einen rauchfreien Arbeitsplatz einzuklagen. Der Arbeitgeber reagierte mit einem Rauchverbot und brachte dort einen entsprechenden Aushang an. Der Arbeitnehmer verfolgte seine Klage allerdings dennoch weiter. Dabei beschwerte er sich darüber, dass die Kollegen jetzt vor der geöffneten Hintertür rauchen, von wo der Zigarettenrauch an seinen Arbeitsplatz ziehe. Dem hielt der Arbeitgeber entgegen, dass das nicht stimme. Von der Hintertür könne kein Rauch an den Arbeitsplatz des Mitarbeiters ziehen.

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