Arbeitnehmer verlangt rauchfreien Arbeitsplatz
Der Fall: In einem Pizza-Restaurant gab es ein Rauchverbot in den Betriebsräumen, aber nicht im Treppenhaus. Als einige Beschäftigte im Treppenhaus rauchten, versuchte ein Kollege vor Gericht einen rauchfreien Arbeitsplatz einzuklagen. Der Arbeitgeber reagierte mit einem Rauchverbot und brachte dort einen entsprechenden Aushang an. Der Arbeitnehmer verfolgte seine Klage allerdings dennoch weiter. Dabei beschwerte er sich darüber, dass die Kollegen jetzt vor der geöffneten Hintertür rauchen, von wo der Zigarettenrauch an seinen Arbeitsplatz ziehe. Dem hielt der Arbeitgeber entgegen, dass das nicht stimme. Von der Hintertür könne kein Rauch an den Arbeitsplatz des Mitarbeiters ziehen.