Warum Ihre Kollegen regelmäßig Zwischenzeugnisse verlangen sollten
Der Fall: Ein Arbeitnehmer war nach seiner Ausbildung vom 6. Januar 2020 bis zum 13. August 2022 bei seinem Arbeitgeber als Schulbegleiter bzw. Integrationsassistent beschäftigt. Er hatte die Aufgabe, einen Schüler dabei zu unterstützen, dass dieser Konflikte mit Mitschülern ohne Gewalt löst, Grenzen seiner Mitmenschen wahrt, aktiv am Unterricht teilnimmt, Hausaufgaben in sein Hausaufgabenheft schreibt und den Unterricht nicht stört. Von Oktober 2021 bis Januar 2022 war der Arbeitnehmer arbeitsunfähig, nachdem ihm der von ihm betreute Junge mehrere Finger gebrochen hatte.
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