Praxiswissen

Wann Ihr Arbeitgeber allein ohne Sie entscheiden kann und wann nicht

In allen Betrieben kann es Situationen geben, in denen etwas sehr schnell entschieden werden muss. Hin und wieder sogar so schnell, dass Ihr Arbeitgeber Ihre Zustimmung zu einem bestimmten Handeln tatsächlich nicht abwarten kann. Ihr Arbeitgeber hat Ihre Beteiligungsrechte auch in Eil-Situationen so weit wie möglich zu achten; er muss aber – je nach Situation – unter Umständen nicht zunächst Ihre Zustimmung einholen. Wie er genau vorgehen muss und worauf Sie achten sollten, zeige ich Ihnen im Folgenden.

Friederike Becker-Lerchner

01.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Was als Notfall gilt

Nicht jede schwierige oder eilige Situation ist automatisch ein Notfall. Nach der Rechtsprechung wird ein Notfall als plötzliche, nicht vorhersehbare und schwerwiegende Situation definiert, die, um größeren Schaden zu verhindern, unaufschiebbare Maßnahmen erforderlich macht. Häufig ist höhere Gewalt der Auslöser eines Notfalls. Die jeweiligen Situationen treten in der Regel unabhängig vom Willen Ihres Arbeitgebers auf.

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