Urteile und Recht

Wann eine Kündigung wegen Krankheit unzulässig ist

Erkrankt ein Arbeitnehmer und weist dies mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nach, darf der Arbeitgeber ihn deswegen nicht benachteiligen oder kündigen. Doch nicht jede Kündigung nach einer Krankmeldung ist automatisch unzulässig. Entscheidend ist, ob die Krankheit der Anlass für die Kündigung war. Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hatte sich mit einem Fall zu befassen, bei dem diese Frage im Zentrum stand (Urt. v. 28.3.2025, Az. 10 SLa 916/24).

Arno Schrader

21.07.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall

Ein Fahrer war über eine spanische Agentur bei einem deutschen Unternehmen angestellt. Noch während seiner Probezeit erlitt er einen Arbeitsunfall, bei dem er sich verletzte. Er wurde arbeitsunfähig krankgeschrieben und sorgte dafür, dass die AU dem Arbeitgeber zugeleitet wurde. Zwei Tage später sprach der Arbeitgeber die Kündigung aus. Der Beschäftigte vermutete, dass er aufgrund seiner Krankheit gekündigt worden war, und sah darin einen Verstoß gegen das Maßregelverbot des § 612a BGB. Die Kündigung sei also unzulässig. Er wehrte sich gerichtlich dagegen – bislang ohne Erfolg.

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