Der Fall
Es ging um eine Frau, die seit dem Jahr 2021 als Hauswirtschafterin und Reinigungskraft bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt war. Sie hatte das Arbeitsverhältnis am 12. Mai 2023 zum 15. Juni 2023 gekündigt. Gleichzeitig bat sie den Arbeitgeber darum, ihr zum Ende des Arbeitsverhältnisses Urlaub zu gewähren, da sie ihre Familie besuchen wollte. Dies lehnte der Arbeitgeber unter Hinweis auf entgegenstehende betriebliche Gründe ab.