Der Fall: Ein Beschäftigter war in Siegburg als Sozialarbeiter im Jugendamt beschäftigt und dort unter anderem für Kinderschutzmaßnahmen zuständig. Gegen ihn wurde wegen des Verdachts, kinderpornografisches Material zu besitzen, ermittelt und sein Dienstzimmer durchsucht. Im Polizeibericht wurde empfohlen, dem Sozialarbeiter jeglichen Zugriff auf Kinder und Jugendliche zu verweigern. Die Stadt kündigte dem Mann noch während des laufenden Ermittlungsverfahrens. Sie stellte ihm ein Zeugnis aus, in dem das Ermittlungsverfahren und der Vorwurf des Besitzes der Kinderpornografie ausdrücklich erwähnt wurden.
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