AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Wann der Kündigungsschutz nach HinSchG greift
Wer einen Missstand im Unternehmen melden möchte, wendet sich an eine interne Meldestelle. Dass es jetzt Meldestellen gibt, macht es einfacher für Sie als Betriebsrat. Sie können Kolleginnen und Kollegen, die als Hinweisgeber agieren, besser schützen. Allerdings greift das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nicht in jedem Fall. So reicht die bloße Behauptung, wegen einer Meldung nach dem HinSchG eine Benachteiligung erlitten zu haben, nicht aus, damit eine Kündigung unwirksam wird (Arbeitsgericht Koblenz, 20.11.2025, Az. 6 Ca 2023/25).
Friederike Becker-Lerchner
04.05.2026
·
2 Min Lesezeit
Arbeitnehmerin meldet Missstand während Probezeit
Der Fall: Die Arbeitnehmerin war seit dem 1.3.2025 als Global Complaint Managerin bei ihrer Arbeitgeberin beschäftigt. Noch während der Probezeit im April 2025 meldete sie Vorfälle an die interne Meldestelle ihrer Arbeitgeberin, einer Herstellerin von Produkten zur medizinischen Hautreinigung und -pflege.
Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!