Der Fall: Es ging um die Frage, ob der Arbeitgeber auch die Zeiten bezahlen muss, die Beschäftigte im Anschluss an ihre eigentlichen Arbeiten für das Duschen benötigten. Es ging um einen Containermechaniker. Seine Arbeit war sehr schmutzintensiv. Er musste rostige und beschädigte Stellen an Containern abschleifen. Außerdem war er für das Neulackieren zuständig.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement für Betriebsräte‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- wertvollen Informationen für Ihre Betriebsratsarbeit zum Thema Arbeits- und
Gesundheitsschutz - Checklisten, Mustervorlagen und Übersichten, die Ihnen als Betriebsrat bei Ihren Aufgaben helfen
- weiteren Tipps und Informationen, die Ihnen im Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber weiterhelfen
