Recht & Urteil

Wann der Arbeitgeber Duschzeiten bezahlen muss

Bei dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten sind Sie als Betriebsrat mit an Bord. Zu diesem Gesundheitsschutz gehören auch Hygienefragen, unter anderem auch in Bezug auf die Körperreinigung. In diesem Zusammenhang hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich eine wichtige Frage geklärt (23.4.2024, Az. 5 AZR 212/23). Wenn Sie diesen Beitrag gelesen haben, sind Sie auf die Fragen Ihrer Kolleginnen und Kollegen vorbereitet.

Brigitte Ganzmann

01.11.2024 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Es ging um die Frage, ob der Arbeitgeber auch die Zeiten bezahlen muss, die Beschäftigte im Anschluss an ihre eigentlichen Arbeiten für das Duschen benötigten. Es ging um einen Containermechaniker. Seine Arbeit war sehr schmutzintensiv. Er musste rostige und beschädigte Stellen an Containern abschleifen. Außerdem war er für das Neulackieren zuständig.

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