Außerdienstliches Fehlverhalten kostes die Beamtenstellung

Wann außerdienstliches Fehlverhalten die Beamtenstellung kostet

Ob außerdienstliches Fehlverhalten den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn dazu berechtigt, jemanden aus dem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis zu entlassen, beschäftigt die Gemüter nicht erst seit den „Ausländer raus“-Gesängen in Sylter Promibars und auf diversen Veranstaltungen. Grundsätzlich ist es Sache der Beschäftigten, was sie in ihrer Freizeit machen. Das hat aber Grenzen. Mit einem besonders krassen außerdienstlichen Fehlverhalten eines Beamten musste sich der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München beschäftigen (20.3.2024, Az.16a D 22.2572).

Maria Markatou

10.11.2024 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Beamter auf Lebenszeit und Regierungsdirektor war ehrenamtlicher Schatzmeister und Mitglied des Vorstands eines Vereins zur Förderung der Forschung und Lehre an einer Universität. Er war rechtskräftig wegen Untreue in 49 Fällen in Tatmehrheit mit Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe von 11 Monaten und einer Gesamtgeldstrafe verurteilt worden. Insgesamt entstand dem Verein durch die Taten ein Schaden in Höhe von rund 120.000 €. Die Taten erfolgten zwischen 2014 und 2019.

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