So reden Sie mit
Beim Arbeits- und Gesundheitsschutz bestimmen Sie als Betriebsrat grundsätzlich nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz mit. Dabei handelt es sich um ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht. Damit können Sie bei Ihrem Arbeitgeber ein Handeln erzwingen. Ihre Aufgaben beim Arbeitsschutz sind vielfältig. Ihre Kernaufgabe besteht allerdings darin, darüber zu wachen, dass die zugunsten Ihrer Kollegen geltenden Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Stellen Sie Mängel fest, wenden Sie sich umgehend an Ihren Arbeitgeber. Und zwar am besten schriftlich. Denn dann haben Sie etwas in der Hand, womit Sie Ihr Handeln nachweisen können.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Urteilsdienst für den Betriebsrat‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- relevanten Urteilen und Neuerungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
- konkrete Checklisten, wo Sie als Betriebsrat gefordert sind
- unverzichtbaren Praxis-Tipps für den Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber
