Übersicht des Monats

Wahrt Ihr Arbeitgeber Ihre Rechte beim Arbeitsschutz?

Arbeitsschutz ist und bleibt ein Thema bei Betriebsräten. Dass Arbeitgeber den Arbeitsschutz einzuhalten haben, ist klar. Und trotzdem werden Sie immer wieder Arbeitsschutzthemen mit Ihrem Arbeitgeber diskutieren müssen. Denn die Anforderungen werden immer höher. Das sehen einige Arbeitgeber nicht ein, vor allem unter dem Gesichtspunkt der entstehenden Kosten. In vielen Bereichen hat Ihr Arbeitgeber zudem einen gewissen Beurteilungsspielraum. Da kann es schnell zu kontroversen Diskussionen zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten kommen. Schließlich haben Sie umfassende Mitbestimmungsrechte und können gut Einfluss nehmen. Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen, um Ihre Kolleginnen und Kollegen gut zu schützen.

Friederike Becker-Lerchner

18.10.2024 · 1 Min Lesezeit

So reden Sie mit

Beim Arbeits- und Gesundheitsschutz bestimmen Sie als Betriebsrat grundsätzlich nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz mit. Dabei handelt es sich um ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht. Damit können Sie bei Ihrem Arbeitgeber ein Handeln erzwingen. Ihre Aufgaben beim Arbeitsschutz sind vielfältig. Ihre Kernaufgabe besteht allerdings darin, darüber zu wachen, dass die zugunsten Ihrer Kollegen geltenden Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Stellen Sie Mängel fest, wenden Sie sich umgehend an Ihren Arbeitgeber. Und zwar am besten schriftlich. Denn dann haben Sie etwas in der Hand, womit Sie Ihr Handeln nachweisen können.

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