AMTSFÜHRUNG

Wahlberechtigung bei gespaltenen Dienstverhältnissen

Wird das Personalratsgremium neu oder erstmals gewählt, dürfen natürlich nur wahlberechtigte Beschäftigte wählen. Das ist logisch. Doch wer im Einzelnen in welcher Dienststelle wahlberechtigt ist, ist gar nicht so leicht zu entscheiden (Bundesverwaltungsgericht, 16.12.2025, Az. 5 P 2.25).

Maria Markatou

09.02.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Im Sächsischen Landesamt für Schule und Bildung wurde der Personalrat gewählt. Das Landesamt besteht aus der Hauptdienststelle in Chemnitz sowie 6 Teildienststellen an verschiedenen Orten in Sachsen. Diese gelten als selbstständige Dienststellen, die einen eigenen Personalrat haben können. In der Leipziger Teildienststelle wurde 2021 ein Personalrat gewählt.

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