Der Fall: In München fährt seit August 2024 eine mit bundeswehrtypischen Farben beklebte Trambahn durch die Stadt. Die Stadt hat einen entsprechenden Werbevertrag mit der Bundeswehr geschlossen. Ein als Kriegsdienstverweigerer anerkannter Trambahnfahrer weigert sich, diese Trambahn zu fahren. Als Pazifist könne er dies nicht mit seinem Gewissen vereinbaren. Tatsächlich wurde er seit 2024 nur einmal zum Fahren der Bundeswehrtram eingeteilt. Wegen der Weigerung wurde er ermahnt, dagegen klagte er.
ARBEITSRECHT
Vorsicht vor einer Arbeitsverweigerung aus Gewissensgründen!
Wir alle müssen bei der Arbeit auch mal Aufgaben erledigen, die uns nicht ganz so gut gefallen. Wenn aber eine Aufgabe gegen unser Gewissen verstößt, darf man sie dann verweigern? Hier ist jedenfalls Vorsicht geboten (Arbeitsgericht München, 20.5.2026, Az. 4 Ca 15395/25).