Vorgesetzte dürfen Aufgaben an andere Mitarbeiter*innen delegieren
Der Fall: Ein stellvertretender Filialleiter war seit 7 Jahren bei einem Discounter beschäftigt und unter anderem für die Frischetheke zuständig. Bei einer Kontrolle durch die Regionalleitung wurde dort verschimmeltes Obst entdeckt. Dafür wurde der Mann abgemahnt. Als bei einer weiteren Kontrolle wieder Mängel festgestellt wurden, kündigte der Discounter dem Mann das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise fristgerecht. Der stellvertretende Filialleiter erhob Kündigungsschutzklage.
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