Urteil

Vorgesetzte haften nicht für Fehler anderer

Sind Sie nicht nur MAV, sondern auch Teamleiter*in oder Führungskraft? Dann dürfte Sie das nachfolgende Urteil interessieren. Denn es sagt klipp und klar: Sie haften nicht für jeden Fehler Ihrer „Untergegebenen“ (Arbeitsgericht Siegburg, 26.6.2024, Az. 3 Ca 386/24).

Maria Markatou

23.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Vorgesetzte dürfen Aufgaben an andere Mitarbeiter*innen delegieren

Der Fall: Ein stellvertretender Filialleiter war seit 7 Jahren bei einem Discounter beschäftigt und unter anderem für die Frischetheke zuständig. Bei einer Kontrolle durch die Regionalleitung wurde dort verschimmeltes Obst entdeckt. Dafür wurde der Mann abgemahnt. Als bei einer weiteren Kontrolle wieder Mängel festgestellt wurden, kündigte der Discounter dem Mann das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise fristgerecht. Der stellvertretende Filialleiter erhob Kündigungsschutzklage.

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