Aktuelle Rechtsprechung

Vorgesetzte dürfen nicht für Fehler anderer zur Rechenschaft gezogen werden

Befindet sich in der Frischetheke eines Discounters verdorbenes Obst und Gemüse, rechtfertigt dies nicht immer die Kündigung des stellvertretenden Filialleiters. Ein Urteil, das Strahlkraft für alle Vorgesetzten hat (Arbeitsgericht (ArbG) Siegburg, 26.6.2024, Az. 3 Ca 386/24).

Maria Markatou

01.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Arbeitnehmer war seit 7 Jahren bei einem Discounter als stellvertretender Filialleiter beschäftigt und unter anderem für die Frischetheke zuständig. Bei einer Kontrolle entdeckte die Regionalleitung verdorbene Ware. Dafür wurde der Filialleiter abgemahnt. Als bei einer weiteren Kontrolle wieder verschimmeltes Obst und Gemüse vorgefunden wurde, kündigte der Discounter dem Filialleiter das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise fristgerecht.

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