AMTSFÜHRUNG

Vor jedem Beschluss beraten Sie im Gremium

Jede Ihrer Entscheidungen im Gremium bedarf eines Beschlusses. Ohne diesen geht nichts. Ihre Beschlüsse wiederum werden in einer Personalratssitzung mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst (§ 39 Abs. 1 Satz 1 BPersVG). Voraussetzung für einen wirksamen Beschluss ist, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist (§ 39 Abs. 2 BPersVG).

Maria Markatou

09.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Vor der eigentlichen Beschlussfassung muss über die Sache in einer Personalratssitzung beraten, diskutiert und sodann darüber abgestimmt werden. Festgehalten wird im Beschluss aber nur das Abstimmungsergebnis (Zustimmung erteilt oder nicht). Die eigentliche Begründung, mit der eine Entscheidung getroffen wird, findet sich nicht im Beschluss wieder (das würde Sie viel zu sehr binden), wohl aber im Protokoll der Sitzung.

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