Die Beweismittel nach der Zivilprozessordnung (ZPO) sind:
ÜBERRASCHUNGSEI 2
Vor Gericht zählen nur Beweise? – Denkste!
Okay, Beweise sind wichtig. Aber kommt es vor Gericht nur auf Beweise an? Nein. Deutlich weniger bekannt, aber nicht weniger wichtig ist die Darlegung vor Gericht. Ergänzt wird das Begriffspaar von Darlegung und Beweis noch durch die Darlegungslast und die Beweislast. An diesen 4 Begriffen oder an einem davon entscheiden sich oftmals Prozesse.