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Von A bis Z: Ihre Aufgabe als SBV bei Betriebsänderungen und in der Krise

Lesen Sie im Folgenden alles zu Ihren Rechten und Pflichten in der Krise – alphabetisch nach Stichworten von A bis Z sortiert.

Arno Schrader

01.08.2024 · 7 Min Lesezeit

Anhörung

Die Anhörungsrechte sind Ihre wichtigsten Rechte. Nach § 178 Abs. 2 SGB IX sind Sie vom Arbeitgeber in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen Schwerbehinderten oder mehrere schwerbehinderte Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören.

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