Jubiläumsgeld auch für Teilzeiter

„Volles Jubiläumsgeld auch für Teilzeiter?“

Frage: Ein Beschäftigter in unserer Dienststelle feiert nächsten Monat sein 25-jähriges Dienstjubiläum. Allerdings arbeitet er nur in Teilzeit, 20 Stunden in der 5-Tage-Woche. Unser Dienstherr möchte deswegen seine Jubiläumszuwendung anteilig kürzen. Geht das? Wir finden das nicht ganz fair. Die Diensttreue hängt doch nicht von der Arbeitszeit ab.

Maria Markatou

10.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Kürzung der Jubiläumszuwendung wegen Teilzeit ist nicht möglich

Maria Markatou: Dienstherr muss sich an die Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) halten

Nein, das geht nicht. Ihr Dienstherr darf hier nichts kürzen, er muss sich strikt an die tarifvertragliche Regelung halten. Sie haben das sehr gut erkannt! § 23 Abs. 2 Satz 1 TVöD legt die Höhe der Jubiläumszahlung fest. Ab

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Personalrat aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • alle 14 Tage erhalten Sie aktuelle und rechtsichere Informationen über die neuesten Urteile und Änderungen der Rechtsprechung
  • Sie erhalten direkt umsetzbare Handlungsempfehlungen, Arbeitshilfen und Tipps
  • Neue Informationen aus den Ländern und vom Bund
  • Kontakt zur Chefredaktion, um individuelle Fragen zu stellen
  • Zugang zu allen schon erschienen Ausgaben und Arbeitshilfen