Tarifrecht:Höhergruppierung einer Verwaltungskraft

Vielseitige Fachkenntnisse rechtfertigen Höhergruppierung einer Verwaltungskraft

Eine Verwaltungskraft in einem Pflegeheim, die mit der Bewohnerbetreuung und damit zusammenhängenden Verwaltungsaufgaben sowie der Abrechnung der erbrachten Leistungen beauftragt ist, benötigt gründliche und vielseitige Fachkenntnisse im Sinne des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) (Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern, 6.8.2024, Az. 5 SLa 2/24).

Maria Markatou

11.11.2024 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Die Arbeitgeberin betreibt ein Pflegeheim mit über 120 Plätzen. Sie bietet neben der Langzeitpflege auch eine vorübergehende Pflege an. Eine Arbeitnehmerin ist seit dem 1.10.2001 in Vollzeit in der Verwaltung tätig. Zuvor hatte sie eine Ausbildung zur Bürokauffrau für Organisation in einem Handwerksbetrieb absolviert. Laut Änderungsvertrag vom 11.3.2002 hat sie „Verwaltungsarbeit integriert mit sozialtherapeutischer Tätigkeit“ zu leisten.

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