Der Fall: Die Arbeitgeberin betreibt ein Pflegeheim mit über 120 Plätzen. Sie bietet neben der Langzeitpflege auch eine vorübergehende Pflege an. Eine Arbeitnehmerin ist seit dem 1.10.2001 in Vollzeit in der Verwaltung tätig. Zuvor hatte sie eine Ausbildung zur Bürokauffrau für Organisation in einem Handwerksbetrieb absolviert. Laut Änderungsvertrag vom 11.3.2002 hat sie „Verwaltungsarbeit integriert mit sozialtherapeutischer Tätigkeit“ zu leisten.
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