Der Fall: Ein Arbeitnehmer hat sich zwischen 2020 und 2023 ca. 30-mal krankgemeldet – immer für mehrere Wochen. Es folgten Fehlzeiten- und Krankenrückkehrgespräche und schlussendlich die ordentliche personenbedingte Kündigung. Vor der Kündigung sollte ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt werden. Im Oktober 2022 wurde der Mitarbeiter zum BEM eingeladen. Er behauptete aber, diese Einladung nicht erhalten zu haben. Der Arbeitgeber legte jedoch den Einlieferungsbeleg der per Einwurfeinschreiben versandten Einladung vor. Der Mitarbeiter erhob Kündigungsschutzklage, es seien nicht alle milderen Mittel ausgeschöpft worden, etwa ein BEM.
WISSENSWERTES
Verzichten Sie in Zukunft auf Einwurfeinschreiben
Beim Einwurfeinschreiben gab es früher ein Peel-off-Label – ein Aufkleber, den der Postbote vom Einwurfeinschreiben abzog und auf einen Auslieferungsbeleg klebte, um den Einwurf zu dokumentieren. Das diente als Anscheinsbeweis für den Zugang. Heute geschieht die Dokumentation über Scannertechnik und digitale Signaturen. Und das könnte das Ende des Anscheinsbeweises des Zugangs eingeläutet haben (Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg, 14.7.2025, Az. 4 SLa 26/24).