Der Fall
Eine in Vollzeit beschäftigte Hausangestellte war mit ihrer Forderung nach Überstundenvergütung in der ersten Instanz gescheitert, weil sie die Überstunden nicht nachweisen konnte. In Spanien sind bestimmte Arbeitgeber – darunter Haushalte – von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung befreit. Die zweite Instanz bezweifelte jedoch, dass diese Befreiung mit EU-Recht vereinbar ist, und befragte hierzu den EuGH.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- „Die SchwerBehindertenVertretung“ liefert Ihnen aktuelle Rechts- und Praxistipps für die Vertretung schwerbehinderter Menschen.
- Sie erhalten Impulse, Anregungen und Lösungswege für die Herausforderungen in Ihrem Amt als SBV.
- „Die SchwerBehindertenVertretung“ zeigt Ihnen, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten Sie als SBV konkret haben und wie Sie diese umsetzen.
