Urteile und Recht

Verzicht auf Arbeitszeiterfassung kann diskriminierend sein

Der folgende Fall aus Spanien ist vor allem dann relevant, wenn in Ihrem Betrieb die Arbeitszeit noch nicht erfasst wird. Denn: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung trifft praktisch jeden Arbeitgeber, und Verstöße können Entschädigungsklagen wegen einer unzulässigen Diskriminierung nach sich ziehen (Europäischer Gerichtshof. EuGH, Urt. v. 19.12.2024, Az. C-531/23).

Arno Schrader

19.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall

Eine in Vollzeit beschäftigte Hausangestellte war mit ihrer Forderung nach Überstundenvergütung in der ersten Instanz gescheitert, weil sie die Überstunden nicht nachweisen konnte. In Spanien sind bestimmte Arbeitgeber – darunter Haushalte – von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung befreit. Die zweite Instanz bezweifelte jedoch, dass diese Befreiung mit EU-Recht vereinbar ist, und befragte hierzu den EuGH.

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