BEAMTENRECHT

Versuchtes „Vordrängeln“ bei Corona-Impfung bleibt folgenlos

Bei der Corona-Impfung war eine Art Rangfolge eingeführt worden, da der Impfstoff anfangs knapp war. Die weniger Schutzbedürftigen wurden als Letzte geimpft, die Risikogruppen folgerichtig als Erste. Eine Beamtin hatte sich selbst in der Rangfolge etwas nach vorne geschoben. Fraglich war nun, ob ihr deswegen das Ruhegehalt gekürzt werden kann (Verwaltungsgericht Hannover, 5.12.2024, Az. 18 A 4923/23).

Maria Markatou

10.01.2025 · 2 Min Lesezeit

Eine ungeduldige Beamtin wollte unbedingt geimpft werden

Der Fall: Eine Beamtin des Landkreises Hildesheim sah sich mit einer Disziplinarverfügung konfrontiert. Im Januar 2021 hatte sie versucht, sich und ihren Ehemann zur Corona-Impfung anzumelden. Sie selbst war mit der Impfvergabe betraut. Allerdings waren die beiden zu dem Zeitpunkt noch nicht zum Impftermin berechtigt. Zwar habe die Beamtin dann ihre Anmeldung unstreitig zurückgezogen. Der Landkreis ging aber davon aus, dass dies erst nach der Einwirkung durch Dritte geschehen war. Der Dienstherr ging von einer Verletzung der beamtenrechtlichen Wohlverhaltenspflicht aus. Im Mai 2022 ging die Beamtin dann in ihren wohlverdienten Ruhestand.

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