Befristet Beschäftigter fühlt sich durch Tarifvertrag benachteiligt
Der Fall: Der Arbeitnehmer ist seit Juni 2019 bei seinem Arbeitgeber, einem bundesweit agierenden Unternehmen für logistische Dienstleistungen, tätig. Im ersten Jahr war er befristet angestellt. Seit Juni 2020 ist er unbefristet für seinen Arbeitgeber tätig. Auf das Arbeitsverhältnis ist kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit ein Haustarifvertrag anwendbar. In diesem sind Entgeltgruppen mit verschiedenen Gruppenstufen vorgesehen. Danach richtet sich die Bezahlung, neben der Beschäftigungsdauer.