AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Verstößt eine Klausel eines Tarifvertrags gegen das Diskriminierungsverbot, ist sie nichtig

Ein Arbeitnehmer, der durch eine gegen das Diskriminierungsverbot nach § 4 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verstoßende Tarifvertragsklausel benachteiligt wird, kann deshalb Gleichbehandlung mit unbefristet beschäftigten Kolleginnen und Kollegen fordern. Dabei muss er die Tarifvertrags-Korrektur nicht abwarten. Das hat das Bundesarbeitsgericht kürzlich entschieden (13.11.2025, Az. 6 AZR 131/25).

Friederike Becker-Lerchner

12.12.2025 · 2 Min Lesezeit

Befristet Beschäftigter fühlt sich durch Tarifvertrag benachteiligt

Der Fall: Der Arbeitnehmer ist seit Juni 2019 bei seinem Arbeitgeber, einem bundesweit agierenden Unternehmen für logistische Dienstleistungen, tätig. Im ersten Jahr war er befristet angestellt. Seit Juni 2020 ist er unbefristet für seinen Arbeitgeber tätig. Auf das Arbeitsverhältnis ist kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit ein Haustarifvertrag anwendbar. In diesem sind Entgeltgruppen mit verschiedenen Gruppenstufen vorgesehen. Danach richtet sich die Bezahlung, neben der Beschäftigungsdauer.

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