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Versetzung schwerbehinderter Menschen: 1,5 Stunden Fahrt können unzumutbar sein

Ein Arbeitgeber darf den Arbeitsort nicht allein deshalb verlegen, weil der Arbeitsvertrag eine Versetzung an andere Standorte zulässt. Das zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Krefeld vom 13. Mai 2026 (Az. 3 Ca 2205/25).

Arno Schrader

21.09.2026 · 3 Min Lesezeit

Für Sie als Schwerbehindertenvertretung ist die Entscheidung besonders wichtig. Denn bei schwerbehinderten Beschäftigten müssen Arbeitgeber die Auswirkungen einer Versetzung auf die Behinderung, die Gesundheit und die konkrete Lebenssituation sehr sorgfältig berücksichtigen.

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