Der Fall: Im Dezember 2024 entschied die Hamburger Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFG), einen Antisemitismusbeauftragten erneut zu berufen. Eine Amtsleiterin äußerte damals rechtliche Bedenken. Ihrer Ansicht nach sei der Bewerber nicht eindeutig der am besten geeignete Kandidat. Sie verwies auf das Prinzip der Bestenauslese, das besagt, dass die am besten qualifizierte Person ausgewählt werden muss. Ein anderer Bewerber klagte sogar gegen die Entscheidung der Hamburger Behörde.
URTEIL
Versetzung einer Amtsleiterin war offensichtlich rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg hat entschieden, dass die Abordnung einer Amtsleiterin innerhalb der Hamburger Verwaltung rechtswidrig war. Der Fall zeigt, wie eng rechtliche Entscheidungen und politische Vorgänge in der Praxis miteinander verknüpft sein können (14.8.2025, Az. 20 E 5720/25).