Der Fall: Eine Köchin in einem Pflegeheim lag im Dauerclinch mit ihrer Chefin, der Küchenleiterin. Die Köchin fühlte sich gemobbt. Wie es so geht, wenn einmal der Wurm in einer Beziehung drin ist, kann man sich über alle möglichen Dinge streiten. So ging es in der Auseinandersetzung zwischen der Köchin und der Küchenleiterin unter anderem um die Zubereitung einer Senfsauce und um die Verwendung übrig gebliebener Kartoffeln. Nach diesem Streit war die Köchin mehrere Monate arbeitsunfähig krankgeschrieben. Der Arbeitgeber versetzte die Köchin schließlich in ein anderes Pflegeheim. Dadurch erhöhte sich die tägliche Fahrzeit der Köchin von rund 20 Minuten auf rund 50 Minuten.
RECHTSPRECHUNG
Versetzung des Opfers als geeignete Maßnahme
Nicht nur über die Frage, ob Mobbing vorliegt, sind Mitarbeitende und Arbeitgebende oft unterschiedlicher Meinung. Die Ansichten können auch darüber auseinandergehen, was denn das angemessene Mittel gegen eine Mobbingsituation oder jedenfalls eine Konfliktsituation ist.