Verhaltensbedingt und personenbedingt ist nicht dasselbe
Klar außerhalb des Einflussbereichs bzw. der „Steuerungsfähigkeit“ des*der Mitarbeitenden liegen natürlich betriebliche bzw. betriebsbedingte Gründe. Diese können daher regelmäßig eine fristlose Kündigung nicht begründen. Eine fristlose Kündigung muss daher regelmäßig nicht mit dem Betrieb, sondern mit der Person des*der Mitarbeitenden etwas zu tun haben.
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