Öffentlichkeitsarbeit

Versammlung der schwerbehinderten Menschen: Wie Sie Ihre Arbeit optimal präsentieren

Sie laden zur Versammlung der schwerbehinderten Mitarbeiter und Ihre Kollegen langweilen sich oder kommen erst gar nicht? Das ist bedauerlich, denn diese Veranstaltung bietet Ihnen die beste Gelegenheit, Ihre Tätigkeit persönlich vorzustellen. Wichtig hierfür sind aber interessante Themen und eine möglichst lebendige Gestaltung.

Britta Schwalm

20.05.2025 · 3 Min Lesezeit

Sie haben nach § 178 Abs. 6 SGB IX das Recht, mindestens einmal im Kalenderjahr eine Versammlung der schwerbehinderten Menschen im Betrieb durchzuführen. Förderlich für Ihre Kommunikation mit den Kollegen und Ihre Öffentlichkeitsarbeit sind Versammlungen in kürzeren Abständen, beispielsweise alle drei Monate. An der Versammlung können alle schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmer teilnehmen. Teilnahmeberechtigt sind auch der Arbeitgeber bzw. dessen Inklusionsbeauftragter und in entsprechender Anwendung von § 46 Betriebsverfassungsgesetz die im Betrieb aktiven Gewerkschaften.

Ihr Tätigkeitsbericht ist zentral

Ein Schwerpunkt der Tagesordnung ist Ihr Tätigkeitsbericht. Diesen sollten Sie – gleichgültig, um welches Thema es im Übrigen geht – stets voranstellen. Direkt im Anschluss sollte außerdem eine Diskussion zum Bericht eingeplant werden. Es folgen der Bericht des Arbeitgebers oder der des Inklusionsbeauftragten mit anschließender Diskussion. Planen Sie die Zeit für diese Punkte immer ein.

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