Der Fall: Ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Wiesbaden hielt die Wahl von Christiane Hinninger am 29.9.2022 zur Beigeordneten im Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden für unwirksam. (Anmerkung der Redaktion: Heute ist Frau Hinninger die Bürgermeisterin von Wiesbaden.) Die Wahl zur Beigeordneten fand im Bürgerhaus Erbenheim statt. Als Stadtverordnete verließ Frau Hinninger vor dem Hintergrund eines möglichen Interessenskonflikts den dortigen Sitzungssaal und hielt sich zunächst in einem Nebenraum, dem dortigen Garderobenraum, auf. Eine entsprechende Verpflichtung ergibt sich aus § 25 Abs. 4 Hessische Gemeindeordnung.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Personalrat aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- alle 14 Tage erhalten Sie aktuelle und rechtsichere Informationen über die neuesten Urteile und Änderungen der Rechtsprechung
- Sie erhalten direkt umsetzbare Handlungsempfehlungen, Arbeitshilfen und Tipps
- Neue Informationen aus den Ländern und vom Bund
- Kontakt zur Chefredaktion, um individuelle Fragen zu stellen
- Zugang zu allen schon erschienen Ausgaben und Arbeitshilfen
