WICHTIGES URTEIL

Verkürzung der Befristung ist unzulässig

Sind die Grenzen für sachgrundlose Befristungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz Höchstgrenzen? Ist also unterhalb dieser Grenzen rechtlich alles möglich? Nein! Das musste ein Arbeitgeber schmerzlich erfahren. Die Rechtsprechung schaut ganz genau hin und achtet sowohl auf den Wortlaut als auch auf den Zweck des Gesetzes. Zudem steht im Arbeitsrecht immer natürlich auch der Arbeitnehmerschutz im Vordergrund (Bundesarbeitsgericht (BAG), 14.12.2016, Az. 7 AZR 49/15).

Michael Tillmann

14.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Mitarbeiter wurde als technischer Trainer für ein Projekt im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit im Auftrag des Bundesentwicklungsministeriums angestellt. Das Arbeitsverhältnis war zunächst befristet bis zum 31.7.2014. Dies entsprach einem Zeitraum von etwas mehr als 2 Jahren. Allerdings war nach dem einschlägigen Tarifvertrag eine sachgrundlose Befristung mit einer Gesamtdauer von bis zu 4 Jahren zulässig.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚MAV Mitarbeitende Aktiv Vertreten‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • rechtssicherem Praxiswissen und aktuellen Gerichtsurteilen für die Mitarbeitervertretung
  • praxisnahen Empfehlungen für die Ausübung Ihrer Mitbestimmungsrechte bei Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitszeit und Co
  • praktischen Arbeitshilfen und Checklisten in jeder Ausgabe